Attraktive Angebote, barriere- und diskriminierungsfrei
Um dieses Ziel zu erreichen hat das IT-Referat im Jahr 2020 eine App-Strategie erarbeitet. Sie ist Teil der übergreifenden Digitalisierungsstrategie und legt fest, wie in Zukunft mit einheitlichen Standards attraktive Angebote der Stadtverwaltung auf mobilen Endgeräten geschaffen und ein positives Nutzungserlebnis erreicht werden soll.
Die Integration und Konsistenz der verschiedenen Bürgerservices sowie weiterer Angebote der Stadtfamilie spielen dabei eine entscheidende Rolle. Dasselbe gilt für die barriere- und diskriminierungsfreie Ausgestaltung. Wesentliche Eckpfeiler der App-Strategie wurden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit weiteren Anbietern digitaler mobiler Angebote im städtischen Kontext, der Portal München-Betriebs-GmbH & Co. KG und den Stadtwerken München, abgestimmt.
Ziele und Handlungsfelder der Münchner App-Strategie
In der App-Strategie der Stadt München sind Ziele und Maßnahmen definiert und fünf Handlungsfeldern zugeordnet:
- Nutzungserlebnis
Alle Apps der LHM sind auch als solche erkennbar. Sie bieten ein homogenes, positives Nutzungserlebnis in Bezug auf ansprechende Gestaltung, einfache Zugänglichkeit sowie eine zweckdienliche und nutzungsfreundliche Bedienung. - Technologie
Sie folgen gemeinsamen technologischen Standards und sind auf allen gängigen Betriebssystemen gleichermaßen nutzbar. - Vorgehensmodell
Die LHM ist durch ein effizientes, nutzungszentriertes Vorgehen in der Lage, Apps schnell und qualitativ hochwertig zu konzipieren, zu entwickeln und zu betreiben. - Kompetenzen
Alle Fähigkeiten, die für die Konzeption, Entwicklung und Betrieb von Apps notwendig sind, sind in ausreichendem Maß verfügbar. - Steuerung
Bei der Weiterentwicklung der App-Landschaft werden Synergien erkannt und Insellösungen vermieden. Die Weiterentwicklung erfolgt unter der Koordination des IT-Referats.

Prinzip der App-Strategie: Web-Apps bevorzugt
Hinter all diesen Handlungsfeldern und Zielen stehen konkrete Maßnahmen. Zum Beispiel wird das Mobile-First-Prinzip für alle Angebote mit Außenwirkung zur Stadtgesellschaft verbindlich verankert. Das heißt, dass die Darstellung auf mobilen Endgeräten höchste Priorität besitzt. Dabei werden Online-Angebote immer auch für andere relevante Endgeräte nutzungsfreundlich gestaltet. Die App-Strategie folgt damit dem Trend, dass immer öfter mit dem Smartphone gesurft wird.
Zur Umsetzung von mobilen Anwendungsfällen setzt die App-Strategie bevorzugt auf mobil-optimierte Web-Anwendungen („Web-Apps“). Das sind Webseiten, die bestmöglich auf eine Darstellung auf kleinen Displays optimiert sind und dort das beste Nutzungserlebnis bieten. Beispielsweise das Programm des diesjährigen Münchner Digitaltags ist in einer solchen Web-App abgebildet. Die web-basierte Umsetzung erlaubt es, dass die Stadtgesellschaft einfach auf die verfügbaren Informationen und Leistungen zugreifen kann, ohne dass zuvor eine neue Anwendung aus dem App-Store installiert werden muss. Auch die Verfügbarkeit eines bestimmten Endgerätes ist dann nicht Voraussetzung für die Nutzung des Online-Angebots. Ein diskriminierungsfreier Zugang ist so gewährleistet.
Erfahrungen anderer Kommunen fließen in die App-Strategie ein
Auch native Mobile Apps, die über einen der bekannten App-Stores bereitgestellt werden, sollen gemäß App-Strategie zum Einsatz kommen. Allerdings nur dann, wenn notwendige Funktionen durch die Web-Apps technologisch nicht abbildbar sind, oder erhebliche Vorteile bei der Nutzung bestehen, die die deutlich höheren Kosten für eine Mobile App rechtfertigen.
Ein konkretes Beispiel hierfür ist die App HandyParken: Hier konnte durch eine native Mobile App der hohe Grad an Nutzungsfreundlichkeit deutlich besser erreicht und dem Nutzungsverhalten, zum Beispiel bei Parkplatz-Buchung mehrfach pro Woche, Rechnung getragen werden.
Bei den Regelungen der App-Strategie richtet sich die Landeshauptstadt München auch an den Einschätzungen und Erfahrungen in anderen Ländern und Kommunen aus. So empfiehlt zum Beispiel das Kompetenzzentrum Öffentliche IT, Web-Apps als bevorzugten Lösungsweg für mobile Verwaltungsanwendungen einzusetzen. Auch international finden sich entsprechende Beispiele: So hat die britische Regierung vergleichbare Regelungen erlassen, wonach nur in Ausnahmefällen nativ-entwickelte Mobile Apps zum Einsatz kommen dürfen.
Projekte zur Umsetzung der App-Strategie
Die Landeshauptstadt München arbeitet gerade an verschiedenen Projekten zur Bereitstellung neuer Apps für Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung. Vor Kurzem hat der Stadtrat die Verwaltung beispielsweise mit der Umsetzung einer „Münchner Kindl App“ beauftragt, die alle Angebote für Familien zentral auffindbar macht. In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken München und weiteren Partnern soll darüber hinaus eine neue zentrale städtische App rund um das Ticketing für Sport, Kultur und Freizeit entstehen. Für Mitarbeitende der Landeshauptstadt wird aktuell eine Mobile App für die Digitale Zeiterfassung pilotiert. Im Zuge dieser und weiterer Projekte werden die Regelungen der App-Strategie zur Anwendung kommen.
Wir werden berichten!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es das Ziel einer Verwaltung sein sollte, Abhängigkeiten von 2 US-Anbietern zu verfestigen. Deshalb sollten die Apps auch ohne Google & Co funktionieren und ein browserbasierendes Angebot weiterhin bestehen.
Die angesprochene HandyParken-App (so nützlich sie grundsätzlich ist) ist da ein abschreckendes Beispiel.