Warum von digitaler Barriere­freiheit alle profitieren

3. Dezember 2021
Ein Beitrag von Dennis Bruder

Den Begriff der Barrierefreiheit kennen wir vor allem aus dem baulichen Kontext. Rampen und Aufzüge in öffentlichen Gebäuden gehören schon lange zum gewohnten Bild. Barrierefreiheit ist heutzutage aber auch ein digitales Thema. Aber warum ist das wichtig und warum profitieren wir alle davon? Und wer muss digitale Barrierefreiheit umsetzen? Das und mehr lesen Sie im Gastbeitrag von Dennis Bruder, Pfennigparade München:

Was sind digitale Barrieren?

Zunächst muss man verstehen, was digitale Barrieren sind und wo sie stecken. Für die meisten Menschen sind diese nämlich gar nicht wirklich wahrnehmbar.

Benutzt man zum Beispiel eine Webseite auf herkömmliche Weise, also über einen Desktop mit Maus und Tastatur, fällt einem nicht auf, dass dort Hindernisse versteckt sein könnten. Ein blinder Mensch stößt hier aber an Barrieren. Woher weiß man beispielsweise, welche Informationen ein Bild übermittelt, wenn man dieses überhaupt nicht sieht? Die digitale Barrierefreiheit bietet Lösungen, diese Informationen auf einem alternativen Zugangsweg zur Verfügung zu stellen – in diesem Fall über einen alternativen Beschreibungstext, der das Bild in Textform beschreibt. Dieser Text kann wiederum von einem speziellen Programm ausgelesen und wiedergegeben werden.

Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit bestehen nicht nur bei Menschen mit Seheinschränkungen. Weitere Einschränkungsarten betreffen die Bewegung, das Hören, Verstehen und Sprechen. Für all diese Personengruppen bietet die digitale Barrierefreiheit Standards, um Webseiten und andere digitale Medien bedienbar, verständlich, wahrnehmbar und robust zu gestalten (wobei “robust” in diesem Fall “technisch korrekt” bedeutet). Dabei gilt es auch zu beachten, dass Menschen mit Einschränkungen auf unterschiedliche Weise an Informationen gelangen. Daher müssen diese so zur Verfügung gestellt werden, dass sie unabhängig von der Situation und vom Gerät benutzt werden können. Egal, ob man auf eine Webseite unterwegs oder daheim surft, mit dem Smartphone oder dem PC.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet also, dass alle Menschen digitale Medien und Informationen uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe nutzen können.

Von digitaler Barrierefreiheit profitieren alle

Warum wir alle von digitaler Barrierefreiheit profitieren, kann man anhand eines alltäglichen Beispiels erklären: Stellen Sie sich vor, Sie sind draußen unterwegs, die Sonne scheint auf Ihr Handy und Sie versuchen einen Text zu lesen. Das ist mal besser und mal schlechter möglich, manchmal erkennt man aber auch fast gar nichts. Das hängt hauptsächlich damit zusammen, wie gut Sie die Kontraste auf der Webseite erkennen können. Eine dunkelgraue Schrift auf schwarzem Hintergrund werden Sie so vermutlich nicht lesen können, egal wie hell Sie Ihr Handy stellen.

Die digitale Barrierefreiheit bestimmt Grenzwerte für Kontraste, die nicht unterschritten werden dürfen. Für manche Menschen mit einer Seheinschränkung ist dies absolut notwendig, da sie aufgrund ihrer Behinderung Kontraste nur schwer wahrnehmen können. Aber wie das Beispiel zeigt, profitieren alle davon, wenn die Kontraste auf der Seite optimiert sind.

Setzt man die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit konsequent um, verbessern sich noch viele weitere Dinge:

  • Suchmaschinen finden Inhalte besser, weil diese korrekt ausgezeichnet sind.
  • Nutzende finden sich eher zurecht, weil die Usability, also die Benutzerfreundlichkeit, optimiert ist.
  • Videos können auch ohne Ton angesehen werden, weil sie untertitelt sind.
  • Einen Podcast können wir nicht nur anhören, sondern auch lesen.
  • Einfache oder leichte Sprache vermittelt Inhalte auf einfache Weise, sodass sie von allen verstanden werden können.

Und das sind nur einige Faktoren.

Wo spielen die Anforderungen digitaler Barrierefreiheit eine Rolle und wen betreffen sie?

Digitale Barrierefreiheit betrifft nicht nur Webseiten, sondern auch verschiedene weitere digitale Kommunikationsmittel. Dazu zählen mobile Apps, Software, stationäre Terminals, Smart TV, iBooks und vieles mehr.

In Deutschland sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet, digitale Barrierefreiheit umzusetzen. Wen das betrifft, kann man in der nationalen Verordnung BITV 2.0 beziehungsweise im jeweiligen Landesgesetz nachschlagen. Die BITV fußt auf einem normierten Standard. Dieser bezieht sich auf die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 um. Die private Wirtschaft wird erstmals durch den European Accessibility Act aufgefordert, verschiedene digitale Angebote barrierefrei umzusetzen.

Sie wollen wissen, wie man digitale Barrierefreiheit in einem Projekt umsetzt? Dann lesen Sie unseren Fachartikel auf Pfennigparade.de.

Das Einhalten von Standards ist für manche Personengruppen essenziell. Rund 10 Prozent der Bevölkerung sind auf digitale Barrierefreiheit angewiesen, um überhaupt am digitalen Leben teilhaben zu können. Darüber hinaus ist sie für 30 Prozent der Bevölkerung äußerst hilfreich – man denke beispielsweise an ältere Menschen oder Menschen mit Sprachproblemen. Aber lassen Sie uns einen wichtigen Aspekt nochmals betonen: Digitale Barrierefreiheit ist für uns alle nützlich.

Das Thema “Digitale Barrierefreiheit” war auch auf dem diesjährigen Open Government Tag am 25. und 26. November besonders im Fokus. Sie haben das Event verpasst? Kein Problem! In Kürze fassen wir die wichtigsten Inhalte im Blog noch einmal zusammen. Abonnieren Sie gerne unseren Newsletter, um nichts zu verpassen.

1 Kommentar


  1. Es scheint so, daß die LHM die Genderei auf ihren Webseiten für leichte Sprache als die Benutzer der “leichten Sprache” überfordernd ansieht, also barrierebehaftet und deswegen mit umständlichen Erklärungen darauf verzichtet. Auch für die “schwere Sprache” wäre das sehr von Vorteil. Die LHM kennt die “leichte Sprache” auf ihren Webseiten soweit ersichtlich, nur für das Deutsche. Alle anderen angebotenen Sprachen leiden unter dieser Übung nicht. Sind etwa die Deutschen dümmer geworden?

    MfG
    Jürgen Gau (Internetbeauftragter BA16)

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Dennis Bruder - Kommunikations­wissenschaftler und Berater für digitale Barrierefreiheit für die Stiftung Pfennigparade
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