Bayerns erstes Digitalgesetz: Internet und digitale Verwaltung für alle

20. August 2021
Ein Beitrag von Dr. Stefan Döring

Im Juni hat die bayerische Staatsregierung das bundesweit erste Digitalgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll zum einen die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, sowie die Modernisierung der Verwaltung vorantreiben. Zum anderen formuliert es digitale Rechte für Bürgerinnen und Bürger. Wir schauen uns das bayerische Digitalgesetz einmal genauer an:

Digitalisierung als zusammenhängender Sachbereich

Die Bayerische Landesregierung hat sich bereits in der Vergangenheit mit der Entwicklung übergreifender Digitalisierungsprogramme (BAYERN DIGITAL I und II, sowie die High-Tech-Agenda) auf die Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation vorbereitet. Nun sollen mit dem Digitalgesetz die rechtlichen Leitplanken für die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung im Freistaat folgen.

Ein Digitalgesetz dieser Art gab es in der deutschen Gesetzeslandschaft bisher nicht. Ziel des Gesetzes ist es, Digitalisierung nicht mehr in Silos zu denken, sondern als “zusammenhängenden Sachbereich” zu verstehen. Auch im europäischen Kontext gibt es bisher kein Gesetz, dass Digitalisierung so übergreifend regelt. Neben der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Förderung von Innovationen greift das Gesetz aber auch wichtige bekannte Themen wie die Verwaltungsmodernisierung und den Bürokratieabbau auf.

Ziel des Digitalgesetzes ist es, das digitale Zusammenleben von Bürgerinnen und Bürgern zu gestalten und die Digitalisierung in allen Lebensbereichen zu unterstützen. Eine schnelle Umsetzung wird hier besonders in den Bereichen Bildung, Mobilität, Gesundheit, Wirtschaft und Technologie angestrebt. Die konsequente Förderung von digitalen Geschäftsmodellen und innovativen Technologien soll die Zukunftsfähigkeit des Technologie- und Wirtschaftsstandorts Bayern auf Dauer sichern.

Staatsministerin Judith Gerlach zum Bayerischen Digitalgesetz

Staatsministerin Judith Gerlach zum Entwurf des Bayerischen Digitalgesetzes, Quelle: Bay.StMD/Twitter

Digitale Rechte für alle Bürgerinnen und Bürger

Ein weiterer Schwerpunkt der bayerischen Digitalpolitik zeigt sich in der Charta für digitale Rechte und Gewährleistungen. In dieser wird ein Recht auf ungehinderten Zugang zum Internet im Digitalgesetz festgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren. Eine Benachteiligung – beispielsweise aufgrund eines fehlenden Anschlusses – soll so vermieden werden.

Außerdem beinhaltet der Gesetzesentwurf das Recht auf “Mobile Government”, also die Nutzung von Verwaltungsleistungen über mobile Endgeräte, und eine sichere Digitale Identität. In diesem Zusammenhang steht auch die Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“. Wie wir in unserer Serie #ExplainIT bereits erläutert haben, soll so die sichere, einmalige Hinterlegung der persönlichen Daten gewährleistet werden. Eine mehrmalige Eingabe gleicher Daten bei der Nutzung verschiedener digitaler Verwaltungsleistungen ist dann nicht mehr nötig.

Bürokratieabbau und Verwaltungs­modernisierung

Als weiteren zentralen Baustein enthält der Entwurf für das bayerische Digitalgesetz ein umfassendes Programm zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau. Dieses Vorhaben soll durch ein effizientes und innovationsoffenes digitales Verwaltungsrecht unterstützt werden. In diesem Zusammenhang ist die Ausweitung der Service-Orientierung der Verwaltung ein zentrales Erfolgsmerkmal.

Der mit dem Gesetz ausgerufene Grundsatz „digital first“, also „digital zuerst“, nimmt digitale Verwaltungsleistungen in den Fokus. Auch wenn die Erledigung von Verwaltungsgängen weiterhin analog möglich sein soll, ist es das Ziel, das digitale Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger zur attraktivsten Lösung zu machen. Das Digitalgesetz schafft dafür nun die verbindlichste Grundlage.

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Benjamin Wimmer -
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