Wer ist zuständig beim Thema “Datenschutz”? Wir haben nachgefragt!

20. August 2019
Ein Beitrag von Lisa Zech
Sie haben den Eindruck Ihre Daten würden widerrechtlich verwendet? Was können Sie tun und wen sollten Sie kontaktieren? Das ist oftmals gar nicht so leicht herauszufinden. Wir haben nachgefragt bei Brigitte Frey, der Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt München.

Hallo Frau Frey, schön, dass Sie hier sind. Beim Thema Zuständigkeiten für den Datenschutz gibt es oftmals Unklarheiten. Klären Sie uns auf: Wann sind Sie und Ihr Team die richtigen Ansprechpartner?

 

Brigitte Frey: Unser Verantwortungsbereich ist die Münchner Stadtverwaltung. Wer also den Eindruck hat, dass dort Daten auf unzulässige Weise erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, kann sich an uns wenden. Im Rahmen des DSGVO-Projekts im letzten Jahr, wurde dieses Angebot auf unserer Website noch präziser beschrieben und ausgebaut.

“Wir” sind in diesem Fall fünf Kolleginnen und Kollegen im Direktorium. Außerdem sind in den Referaten insgesamt etwa 20 örtliche Datenschutzbeauftragte aktiv. Sie bringen eine wertvolle Fachexpertise ein.

Die Eigenbetriebe der Stadt, wie die Münchner Stadtentwässerung oder die Markthallen, fallen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Das gleiche gilt für eine rechtlich eigenständige GmbH, wie die Stadtwerke oder den Münchner Verkehrsverbund MVV. Auch über das Stadtportal muenchen.de wachen wir nur bedingt. Die Informationsangebote aus dem Bereich Rathaus stehen in unserer Verantwortung. Für den Datenschutz auf den anderen Seiten ist die Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG selbst zuständig.

Datenschutz in und außerhalb der Stadtverwaltung

Das klingt schon etwas kompliziert … Bekommen Sie viele Anfragen und Beschwerden, für die Sie nicht zuständig sind?

Brigitte Frey: Natürlich erhalten wir auch Fragen zu Themen anderer Dienststellen des Freistaates Bayern oder des Bundes, der Polizei oder der Arbeitsagentur. Manchmal geht es auch um das Verhalten von Unternehmen wie Banken und Versicherungen oder private Beschwerden, etwa über die Überwachungskamera am Nachbarhaus. Kompliziert ist es für Bürgerinnen und Bürger aber eigentlich nicht, denn sie können sich an uns wenden und wir binden die Referate mit ein. Wenn wir nicht zuständig sind, verweisen wir an die richtigen Stellen.

Wie können die Bürgerinnen und Bürger die relevanten Informationen und richtige Ansprechpartner finden?

Brigitte Frey: Wer wissen will, was mit seinen Daten passiert, findet Informationen zum Datenschutz auf den Webseiten oder im Kleingedruckten schriftlicher Verträge. Mit der DSGVO wurden diese Informationspflichten nochmal verschärft. Jeder, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss darüber schriftlich informieren. Wir selbst veröffentlichen deshalb die Datenschutzhinweise der Stadt München. Fragen stellt man am besten erst mal direkt dort, wo die Daten verarbeitet werden.

Weitere wichtige Adressen für München

Was weiter, wenn diese Informationen den Verdacht auf Datenschutzverletzung nicht ausräumen?

 

Brigitte Frey: Dann gibt es auf Landesebene zwei wichtige Ansprechpartner für die Münchnerinnen und Münchner: Für Datenschutzthemen, die den öffentlichen Dienst in Bayern betreffen, ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Diese Behörde ist auch uns übergeordnet.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, kurz BayLDA, hingegen überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich. Es kümmert sich also um private Wirtschaftsunternehmen, Vereine und Verbände, Internetauftritte – oder auch den wissbegierigen Nachbar.

Über die Arbeitsagenturen und Jobcenter wiederum wacht ein Datenschutzbeauftragter in Nürnberg.

 

Wie stehen denn die Erfolgschancen bei Beschwerden?

 

Brigitte Frey: Das kann man so pauschal nicht sagen und Erfolg ist hier relativ. Denn auch eine Auskunft, warum eine beanstandete Datenverarbeitung doch in Ordnung ist, kann zufriedenstellend sein. Wenn jedoch tatsächlich ein Verstoß vorliegt, stehen die Chancen sehr gut, dass dieser abgestellt und gegebenenfalls sanktioniert wird.

Ohne präzise Angaben kein Erfolg

Brigitte Frey: Übrigens gibt es einen ganz wesentlichen Erfolgsfaktor für uns: Wir brauchen konkrete Angaben. Ein Negativbeispiel: Ein Bürger will erzürnt wissen, ob die Sozialbehörde fragen darf, welches Auto er fährt. Er will aber weder Namen noch den genauen Anlass nennen. Dann können wir auf die Frage nach der Zulässigkeit nur antworten: Kann durchaus sein.

Denn wenn es um die Berechtigungsüberprüfung für soziale Unterstützungsleistungen geht, ist die Frage in Ordnung. Es kommt da sehr auf den konkreten Fall an.

 

Also keine Anonymität?

 

Brigitte Frey: Sagen wir es so: Wir benötigen konkrete Fakten, denen wir nachgehen können. Aber wir haben auf unserer Seite ja auch ein kurzes Formular zur Meldung von Datenpannen. Dort muss man seinen Namen nicht angeben. Dieses Angebot richtet sich übrigens auch an Kolleginnen und Kollegen.

Grundsätzlich gilt jedoch für uns Juristen die Maxime „audiatur et altera pars“, also „Gehört werde auch der andere Teil“. Je konkreter die Angaben, desto schneller und aussagekräftiger können wir Antworten geben.

 

Frau Frey, vielen Dank für das Gespräch und weiterhin viel Erfolg als Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt München.

 

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Co-Autoren­schaft:
Brigitte Frey, Datenschutzbeauftragte der Stadt München & Elisabeth Wagner, Content Managerin