Viele Menschen beschäftigen sich ungerne mit Themen wie Testament oder Vorsorgevollmacht. Und wenn, dann denken sie eher an materielle Dinge. Heute laufen jedoch immer mehr geschäftliche und private Beziehungen übers Internet und die digitale Identität vieler Menschen umfasst eine Unmenge an elektronischen Daten. Was passiert mit diesem digitalen Nachlass nach dem Ableben? Wie kann man dieses Thema bewusst gestalten?
Auch E-Mails und Chatverläufe werden vererbt
In unserem digitalen Leben haben wir viele Konten für unterschiedliche Dienste: E-Mail- und Cloud-Dienste, soziale Netzwerke und Online-Banking. Vielleicht noch fürs Fitness-Armband oder andere sogenannte Wearables oder das in ein Smart Home verwandelte Zuhause. Was passiert nach unserem Tod mit all diesen Accounts? Grundsätzlich wirken hier mehrere Rechtsgebiete zusammen wie Persönlichkeitsrecht (postmortal), Urheberrecht oder Telemediengesetz.
Schließlich hat der Bundesgerichtshof 2018 bei einer Streitigkeit um die Facebook-Daten einer verstorbenen Fünfzehnjährigen ein wegweisendes Urteil gesprochen. Danach ist der digitale Nachlass wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln: Alle Rechte und Pflichten gehen auf die Erbinnen und Erben über. Diese können also über alle persönlichen Daten in E-Mail-Diensten und über alle Konten in sozialen Netzwerken verfügen.
Um den Erbberechtigen den Umgang mit dem digitalen Nachlass möglichst einfach zu machen, aber auch die digitalen Kontakte zu schützen, sollte man also für den Fall der Fälle vorsorgen. Auch und gerade, wenn man noch jung, gesund und munter ist.
Den digitalen Nachlass ordnen
Erbinnen und Erben müssen kostenpflichte Accounts meist weiterbezahlen, wenn sie diese nicht kündigen. Dafür brauchen sie die Zugangsdaten oder es wird richtig kompliziert. Dasselbe gilt, wenn sie nach Ihren Vorgaben Daten löschen sollen. Hier können Sie wie folgt vorsorgen:
- Verfassen Sie eine Liste von allen Diensten, bei denen Sie angemeldet sind.
- Notieren Sie dazu Zugangsdaten und Passwörter.
- Legen Sie diese Informationen zugleich sicher und gut zugänglich ab.
Letzteres ist durchaus eine Herausforderung, für die es mehrere Lösungen gibt. So können Sie die Daten in einem Passwortmanager speichern, auf einem USB-Stick oder handschriftlich auf Papier.
Als nächstes stellt sich die Frage der sicheren Ablage, gegebenenfalls mit einem zweiten Faktor: Wenn Sie einen verschlüsselten USB-Stick verwenden, dann legen Sie den Code an anderer Stelle sicher ab, etwa in einem Tresor oder Bankschließfach. Unverschlüsseltes sollten Sie ebenfalls an so einem abgesicherten Ort verwahren. Beachten Sie außerdem, dass Datenträger wie USB-Sticks empfindlich auf äußere Bedingungen wie Hitze oder Kälte reagieren können. Und nicht zuletzt: Denken Sie bei jeder Änderung Ihrer Online-Aktivitäten an die Aktualisierung Ihrer Übersichten!
Sensible Daten per Verfügung schützen
Daten, die es nicht (mehr) gibt, können auch nicht missbraucht werden. Löschen Sie deshalb immer wieder E-Mail-Konten, Accounts und Abonnements, aber auch Daten wie E-Mails und Fotos, die Sie nicht mehr verwenden. Und dann sollten Sie die vielleicht wichtigsten Überlegungen zu Ihren aktiven Daten anstellen:
Wenn Sie morgen nicht mehr da wären, wer sollte dann Ihre Daten erhalten?
Wem trauen Sie zu, mit Ihrem digitalen Nachlass vertrauensvoll umzugehen?
Wäre es in Ordnung, wenn Ihre Daten an die gesetzlichen Erbberechtigten, vielleicht Eltern und Geschwister, gehen?
Eine Vollmacht für den digitalen Nachlass
Das klingt für Sie nicht nach einer guten Lösung? Dann bestimmen Sie mit einer Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens für die digitale Nachlassverwaltung. Sinnvollerweise geben Sie ihr auch gleich die Vollmacht zu Lebzeiten, wenn Sie mal nicht mehr handlungsfähig sein sollten. Formell muss die Vollmacht „über den Tod hinaus“ Gültigkeit haben und mit Unterschrift, Ort und Datum versehen sein.
Dann verfassen Sie detaillierte Anweisungen zu folgenden Punkten:
- Was ist zu kündigen?
- Welche Daten sollen gelöscht werden?
- Was soll mit ihren Profilen und Daten in den sozialen Netzwerken geschehen?
- Was soll mit Ihrer Hardware wie Computer, Festplatten, Smartphone oder Tablet geschehen und was mit und den dort oder in der Cloud gespeicherten Daten?
Oft wird empfohlen, die wichtigsten Angehörigen über diese Regelung zu informieren, damit von vornherein Klarheit herrscht.
Alternativ gibt es auch Firmen, die Konten aufspüren und sich um den digitalen Nachlass kümmern. Verbraucherschutz-Organisationen warnen allerdings – siehe Checkliste (PDF) –, dass dann nicht unbeträchtliche Kosten entstehen können und Zugriff auf zum Teil sehr persönliche Daten gewährt wird.
Nachlassoptionen sozialer Medien
Manche sozialen Medien bieten eine vorsorgliche Nachlassverwaltung an. So können Sie bei Facebook festlegen, dass Ihr Konto nach Ihrem Tod – nachgewiesen durch eine Sterbeurkunde – gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden soll. Oder Sie können einer Kontaktperson die eingeschränkte Verwaltung des Kontos erlauben.
Bei Google gibt es einen Kontoinaktivitäts-Manager. Darin können Sie einstellen, was bei längerer Inaktivität passieren soll. So können Sie beispielsweise Accounts und Daten auf Youtube und Blogs oder Ihre Gmail-Adresse deaktivieren lassen. Sie können aber auch bis zu zehn Menschen angeben, die bei Inaktivität benachrichtigt werden und eingreifen dürfen.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Nutzungsvereinbarungen und im Internet.
Erbrecht bei Abo-Diensten
Was auch viele nicht wissen: Anders als gebundene Bücher, DVDs oder CDs sind digitale Dateien nicht so einfach vererbbar. Services wie iTunes, Audible oder Kindle verkaufen im engeren Sinne Nutzungslizenzen.
In den allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen der Anbieter von E-Books steht meist, dass derjenige, der sich ein E-Book herunterlädt, lediglich ein einfaches Nutzungsrecht erhält, das er nicht übertragen darf. Oft ist ausdrücklich ausgeschlossen, dass derjenige, der ein E-Book heruntergeladen hat (Leser), auch Eigentümer wird. Das bedeutet: Der Leser darf das E-Book nicht vererben und auch nicht verkaufen oder verschenken.
Infos und Muster aus dem Web
Generell gilt: Je umfassender und heikler Ihre digitale Identität ist, desto wichtiger ist es, dass Sie sich um das Thema kümmern. Je genauer Sie Ihren digitalen Nachlass formulieren, desto höher ist die Rechtssicherheit.
Weiterführende Informationen sowie Muster für eine Account-Übersicht (PDF) oder den digitalen Nachlass (PDF) erhalten Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale. Dorthin verlinkt auch die Bundesregierung in ihren Ausführungen. Und auf vielen Seiten von Versicherungen, Beratungen und Anwaltskanzleien finden Sie ebenfalls Informationen, Mustervorlagen und Checklisten.
Wenn dann noch wichtige Fragen offen sind, sollten Sie sich juristisch beraten lassen.
An den digitalen Nachlass denkt man tatsächlich nicht direkt. Dann muss man das ab jetzt auf jeden Fall mit ins Testament nehmen. Obwohl ich noch lange kein Testament erstellen muss, ist es trotzdem wichtig das mal zu wissen.
Guten Tag,
wir freuen uns, dass wir Ihnen einen Einblick in das Thema “Digitaler Nachweis” geben konnten. Vor allem in jungen Jahren macht man sich weniger Sorgen um sein Testament. Es ist aber ratsam, sich frühzeitig Gedanken über die Thematik zu machen, besonders, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Schön, dass Sie dies bereits erkannt haben.
Viele Grüße