Die neue Check-in Funktion der Corona-Warn-App

7. Mai 2021
Ein Beitrag von Lisa Zech

Die Corona-Warn-App begleitet uns seit letztem Sommer durch die Pandemie. Jetzt kommt eine wichtige Fähigkeit hinzu: Die Check-in-Funktion. Was diese kann und was Nutzerinnen und Nutzer darüber wissen sollten, sehen wir uns in diesem Beitrag näher an:

Die offizielle Corona-Warn-App warnt vor einem erhöhten Risiko einer Infektion. Basis war dabei bisher der positive Corona-Test einer Person, mit der man bewusst oder unbewusst Kontakt hatte. Eine Warnung erfolgte dann, wenn man sich für längere Zeit in einem Abstand von zwei Metern oder weniger zu einer infizierten Person aufgehalten hat.

Hinter der neuen Funktion der Corona-Warn-App namens „Check-in“ (zu Deutsch: Anmeldung) verbirgt sich nun die Möglichkeit, auch den Besuch von Veranstaltungen, Geschäften oder Restaurants zukünftig in die Risikobewertung einzubeziehen.

Die Corona-Warn-App unterstützt bei der Clusteridentifikation

Das neueste Update der App auf die Version 2.0 ermöglicht Geschäften, Gaststätten und Veranstaltern nun einen QR-Code zu generieren, den Besuchenden bei der Ankunft einscannen können, um ihre Anwesenheit mit der Corona-App zu teilen.

Die neue Funktion soll vor allem bei der Identifikation von Infektionsclustern unterstützen. Teilt eine Person nach einem Konzert-, Restaurant- oder Ladenbesuch der App mit, dass sie positiv auf die Coronavirus-Infektion getestet wurde, wird diese Information anonymisiert mit in die Risikobewertung der anderen App-Nutzenden aufgenommen. Stellt die Corona-Warn-App fest, dass man sich zur gleichen Zeit oder bis zu einer halben Stunde nach einer infizierten Person im gleichen Raum aufgehalten hat, bekommt man eine Warnmeldung.

Abstand und Dauer neu bewertet

Der genaue Abstand zwischen Personen bei einer Begegnung spielt hier keine Rolle mehr. Diese Neuerung stellt die eigentliche Innovation dar. Da sich Coronaviren in Luftpartikeln in geschlossenen Räumen aber auch über größere Distanzen hinweg verbreiten können, wurden Infektionsketten mithilfe der Corona-Warn-App bisher nicht ausreichend abgebildet.

Neben der Aufhebung der Distanzregel bei der Check-in Funktion führt auch die Ausweitung der Zeitspanne zu einer Verbesserung der Warnfunktion. Denn wenn eine infizierte Person einen geschlossenen Raum verlässt, können die Coronaviren über Luftpartikel weiter im Raum bleiben. Nun bekommt eine Person, die sich bis zu einer halben Stunde nach einer infizierten Person in den gleichen Räumlichkeiten aufhält, ebenfalls eine Warnmeldung.

Vorbild und Unterschiede zur Luca-App

Das Ziel der neuen Funktion in der Corona-Warn-App ist vergleichbar mit dem der Luca-App. Die Luca-App wurde eigens für den Zweck der Kontaktdatenübermittlung im Rahmen von öffentlichen Zusammenkünften entwickelt und soll damit die Nachverfolgung von potenziellen Coronavirus-Infektionen ermöglichen.

Der Unterschied der beiden Anwendungen liegt darin, dass die Luca-App ihren Nutzenden mitteilt, wo möglicherweise ein Kontakt mit einer infizierten Person stattgefunden hat. Trotz der neuen Check-in-Funktion informiert die Corona-Warn-App ihre Nutzenden weiterhin nur über ein erhöhtes Risiko, ohne den genauen Zeitpunkt oder Ort der Begegnung mit Infizierten mitzuteilen.

Die Corona-Warn-App erhebt allerdings etwas weniger Daten als die Luca-App, um eine ähnliche Funktion zur Verfügung zu stellen. Die Luca-App verlangt Namen und Mobilfunknummer, die an die Gesundheitsämter weiter gegeben werden können. Der Zweck dieser Datenerfassung soll die direkte Kontaktmöglichkeit der Gesundheitsämter im Falle einer infizierten Person sein. Dagegen warnt die Corona-Warn-App alle Nutzerinnen und Nutzer direkt, ohne dass Informationen über die Veranstaltung an die Gesundheitsämter weitergegeben werden.

Bayern holt sich die Luca-Lizenz. Und München?

Zwar handelt es sich bei der Luca-App nicht um eine offizielle Anwendung der Bundesregierung, die Betreiber bieten allerdings die Möglichkeit, sie an die Systeme der Behörden anzubinden, um die Kontaktverfolgung zu erleichtern. Die Bayerische Staatsministerium für Digitales hat daher im Rahmen eines Vergabeverfahrens entschieden, eine landesweite Lizenz für die Luca-App zu erwerben. Die App habe hierbei unter anderem aufgrund ihres hohen Automatisierungsgrads und ihrer Systemsicherheit den Zuschlag erhalten. Damit können nun die bayerischen Gesundheitsämter sowie teilnehmende Organisationen und Unternehmen das System kostenfrei nutzen. Auch für Anwenderinnen und Anwender entstehen keine Kosten.

Auf dieser Grundlage wird nun seitens der Landeshauptstadt München ein detailliertes Konzept erarbeitet, wie sowohl die Corona-Warn-App wie auch die Luca-App, in Abhängigkeit des vom Freistaat Bayern vorgegebenen Rahmenkonzepts, bei Öffnungskonzepten berücksichtigt werden können. Hauptziel dabei: Die Gesundheitsämter bei ihrer so zentralen Arbeit für die Eindämmung der Pandemie bestmöglich zu unterstützen. Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn der Einsatz der Luca-App wird in manchen Punkten durchaus kritisch gesehen.

1 Kommentar


  1. Wozu gibt es diese neue Funktion?
    Das KVR München teilt eben mit, dass bei einem Konzert die reine Registrierung durch die Corona App nicht ausreichend ist und fordert damit letztlich wieder zu Kugelschreiber und Blatt Papier auf.

    Antworten

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