Der neue Personalausweis (nPA) im Scheckkartenformat eröffnete 2010 die Möglichkeit sich auch elektronisch auszuweisen. Zum Service-Hit hat sich diese Option bisher jedoch noch nicht entwickelt. Wohl, weil die anfängliche Kombination aus Anmeldeverfahren mit obligatorischem Kartenlesegerät einerseits und wenig Anwendungsmöglichkeiten andererseits einfach nicht attraktiv genug war. Doch seit Smartphone-Apps angeboten werden und zunehmend mehr Online-Services diese Ausweismöglichkeit integrieren, ist das Thema interessanter geworden.
Starke Zwei-Faktor-Authentifizierung für den nPA
Die Vorteile liegen auf der Hand: Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können Sie manche Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten elektronisch erledigen. Sie sparen damit Zeit, Wege und Kosten. Dabei sind Ihre Daten auch in der digitalen Welt geschützt und Sie bleiben Herrin oder Herr des Verfahrens: Sie sehen und bestimmen, welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis an wen übermittelt werden.
Das Verfahren zum elektronischen Identitätsnachweis (eID) mit dem Personalausweis ist mehrfach abgesichert. Zum einen muss der Chip freigeschaltet sein. Das ist seit 2017 Standard. Es sei denn, Sie widersprechen ausdrücklich. Nachträgliches Aktivieren ist ebenfalls möglich – seit 1. Januar 2021 kostenfrei.
Zudem bestätigen Sie jede Nutzung der Online-Funktion mit einer selbstgewählten sechsstelligen PIN. Diese können Sie bei der Abholung Ihres Personalausweises setzen oder später in der PIN-Verwaltung der AusweisApp2-Software. Im zweiten Fall benötigen Sie eine Transport-PIN aus dem PIN-Brief, der Ihnen einmalig zugeschickt wird.
Jetzt fehlt noch ein Element, damit die Zwei-Faktor-Authentifizierung als Kombination von Haben (Personalausweis) und Wissen (PIN) zu Hause sicher funktioniert: ein Kartenlesegerät, um die Daten auf Ihrem Personalausweis elektronisch auszulesen. Eine gute Einführung, wie es funktioniert gibt das folgende Video:
Das Smartphone: Heute Kartenlesegerät, morgen Ausweisersatz
Als Kartenlesegerät dient ein kleines USB-Gerät, das Sie über die dazugehörige Software mit Ihrem PC verbinden. Seit 2017 können Sie Ihren Personalausweis zudem über ein geeignetes Smartphone oder Tablet nutzen. Während das anfangs nur für Android-Geräte galt, funktioniert es seit September 2019 auch mit iOS-Geräten. Die Downloadlinks zur App finden Sie auf den Seiten der AusweisApp2.
Noch spannender wird der Smartphone-Einsatz zur Online-Identifizierung bei einem Blick in die nicht allzu ferne Zukunft: Nach dem im Februar 2021 verabschiedeten Smart-eID-Gesetz können Sie voraussichtlich schon ab Herbst 2021 Ihre Identitätsdaten direkt in ihrem Smartphone speichern. Dann können Sie sich innerhalb weniger Sekunden ohne Ausweiskarte sicher digital ausweisen. Eine attraktive Option!
Die Nutzung des Personalausweises für Online-Services in München
Durch die zunehmende Anzahl an Online-Services kommt die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nun immer öfter zum Einsatz. So gibt es im Kreisverwaltungsreferat München (KVR) eine Reihe von Diensten, für die Ihnen schon jetzt eine nPA-Anmeldung optional angeboten wird: Verlustanzeige online, Kirchenaustrittsbescheinigung, Ändern von Daten einer Lebenspartnerschaft, die Beantragung eines Internationalen Führerscheins und etliche mehr.
Der Vorteil des Personalausweis-Einsatzes liegt dabei darin, dass Ihre Ausweisdaten automatisch in das Formular übernommen werden. Zudem ist die Nutzung des nPA für Online-Services bei der Stadt München automatisch mit der Einrichtung eines Bürgerkontos verbunden. Damit soll zukünftig auch die elektronische Zustellung von Bescheiden möglich sein.
Der KVR-Online-Service „Wohnsitz Ummelden innerhalb der Stadt“ geht auf elektronischem Weg nur mit dem nPA-Verfahren. Dasselbe gilt normalerweise für den Service der Zulassungsstelle, wobei dieser aktuell aufgrund der Corona-Krise auch ohne elektronischen Ausweis genutzt werden kann. Auch zu diesem Service gibt es ein hilfreiches Video:
Immer mehr Einträge auf der Anbieter-Seite der AusweisApp
Neben den direkt von der Stadt angebotenen digitalen Diensten gibt es auf dem Online-Service-Portal München solche, die im Hintergrund auf Prozesse anderer Behörden verlinken. Auch hier ist für manche eine Authentifizierung mit dem Personalausweis-Chip notwendig, und zwar für
- Beantragung Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Dienste des Bundesamtes für Justiz) sowie
- Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister und Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Dienste des Kraftfahrtbundesamtes).
Doch auch in anderen Behörden nehmen die Angebote zum Einsatz der Online-Funktion des Personalausweises an Fahrt auf. BAföG beantragen, Rentenversicherungsdienste wie Rentenauskunft, Renteninformation oder Versicherungsverlauf nutzen, Benutzerkonto im Elsterportal der bayrischen Finanzämter anlegen, Antrag auf Akteneinsicht im Stasi-Portal stellen und viele mehr. Die Online-Nutzung des Personalausweises verkürzt den Prozess. Und auch die Privatwirtschaft sieht in dem Verfahren Potenzial. Eine Übersicht über die aktuellen Services erhalten Sie im Dienstleistungsverzeichnis für die AusweisApp. Tendenz steigend.
Sie wollen mehr über den nPA wissen?
Eine gute Übersicht zu Nutzen und Einrichtung der Online-Funktion des Personalausweises sowie Hinweise zu Datenschutz und Datensicherheit gibt das Personalausweisportal des Innenministeriums.
Die oben eingebetteten und viele weitere Videotutorials finden Sie auf den AusweisApp-Supportseiten des Bundes.
Habe nun auch einen neuen Ausweis. Also Informiert was damit so geht. Da ich eher PC mag also Ausweis App2 für PC runtergeladen und dann für das Handy auch. Im Internet Schritt für Schritt anleitung gefunden, hat alles geklappt. Für die Bedenkenträger, es werden keine Daten auf Handy gespeichert. Ohne den Ausweis und die PIN geht werder mit dem gestohlenen Handy was zum anstellen noch mit einem Anderen Gerät. Da ich auch nicht alles auf meinem Alltagshandy haben will, habe ich einfach daheim mein altes Galaxy S7, da sind alle Bank Apps drauf, und nun auch die Ausweis App 2. Alles am PC erledigen, Handy nur zum Freigeben und Ausweis Auslesen, nix ist bisher so eilig das ich es unterwegs unbedingt machen musste. Aber zuhause einen tagesaktuellen Rentenbescheid zu holen,schauen ob die Punkte in Flensburg schon weg sind….ist dann doch eine feine Sache, man hat alles in paar Minuten…ohne ewig auf Post warten zu müssen.
Der Artikel ist gut, wichtig und richtig. Trotzdem wird eine große Chance vertan.
Es wird alles viel zu kompliziert dargestellt. Einmal eingerichtet, ist es bereits heute genauso einfach, sich digital für Verwaltungsvorgänge auszuweisen, wie an der Supermarktkasse mit Karte zu zahlen.
Das eigentliche Problem ist, die Vorteile zu verstehen und einmal die Hürde der Ersteinrichtung zu überschreiten. Wie immer im Leben, ist „das erste Mal“ mit Unsicherheiten, Aufregung und hohem Informationsbedarf verbunden. Wer es einmal gemacht hat, stellt fest, dass es gar nicht so kompliziert ist.
Hier im Artikel erst mal vom Kartenlesegerät zu sprechen und dann auch noch auf die Möglichkeit der Handynutzung (mit geeigneten Geräten) zu verweisen ist formal und historisch richtig. Es geht aber an der Realität von 95% der Bevölkerung vorbei.
Aus meiner Sicht hätte man z.B. auch sagen können, dass man „nicht mehr wie früher ein spezielles Kartenlesegerät braucht, sondern das Handy diese Funktion bereitstellt.“ Die Mehrzahl der Menschen hätte die passende Info erhalten, und die Ausnahmefälle hätte man bei der verschwindenden Minderheit durch aktiven Support auffangen können.
Tatsächlich hat der Artikel vermutlich nicht dafür gesorgt, gleich mal neugierig das Handy auszupacken und mit den neuen Möglichkeiten zu spielen. Hierfür wäre nicht ein „informativer Verwaltungstext“ geeignet, sondern aktivierende und werbende Formulierungen.
Am Ende entsteht der Eindruck, dass sich die Verwaltung auch nicht so richtig sicher ist, wofür man das braucht und ob man das will …
Hallo Peter,
danke für die Ergänzung. Das das Lesegerät immer noch eine Rolle in dem Artikel spielt, hat auch etwas mit Teilhabe zu tun. Es gibt nicht wenige Menschen, die haben kein Smartphone. Und viele wollen ihr Smartphone dafür schlicht nicht nutzen und vertrauen einem Lesegerät mehr. Passen tun die Informationen damit auf jeden Fall: Es gehen beide Wege.
Werbung muss sich zudem auf den konkreten Anwendungsfall beziehen. Dafür ist ein allgemeiner Artikel zum nPA nicht geeignet.
VG, Stefan
Das entspricht nicht meiner Erfahrung. Ganz ehrlich, ich glaube, wer nicht mal ein Smartphone besitzt, wird auch wenig Bedarf haben, sich mit dem ePerso für digitale Anträge auszuweisen. Mein Anliegen ist es, der breiten Masse aufzuzeigen, dass alles nicht so kompliziert ist, wie befürchtet. Es geht darum Hürden abzubauen!
Ich will damit nicht sagen, dass man im Artikel die Kartenleser völlig unter den Tisch fallen lassen sollte, aber ich plädiere dafür, den 80%-Fall zum Maßstab für den Artikel zu machen.
Ich habe inzwischen Hunderten von Interessierten die Nutzung des ePerso praktisch vorgeführt und meine wichtigste Erkenntnis ist, dass sogar Verwaltungsangehörige, die Online-Dienste konzipieren, noch nie selbst mit dem Ausweis etwas getan haben. Hat man das Ganze dagegen einmal ausprobiert, verflüchtigen sich die Vorbehalte schnell. Und dazu hat das Smartphone einen wichtigen Beitrag geleistet, wogegen ich praktisch keine Bürger:innen kenne, die sich ein Lesegerät anschaffen, um gelegentlich mit der Verwaltung zu kommunizieren.
wünschen sich das wirklich alle, sämtliche Daten auf einem Gerät??? Wir wollen wirklich uns selbst zum gläsernen Menschen machen??? Und was ist eigentlich, wenn das Handy mit allen Daten incl. Kontoführung usw. verloren geht … also mir ist lieber alles an einem anderen Ort, auch in analoger Form.
Wo ist der unterschied zwischen alles auf einem Gerät oder alles in einem Geldbeutel? Da bin ich sogar eher beruhigter mit dem Handy, weil ohne Pins oder Biometrische Daten geht da gar nichts. Schaut mit dem Perso im Geldbeutel oder Girokonto schon anders aus.
Als Informatiker begrüße ich aus vielerlei Gründen die online-Funktion des Lichtbildausweises, zugleich weiß ich aber auch um die Unsicherheit, Gefährdung des Datenschutzes und der Datensicherheit (Stichwort dabei auch : Identitätsdiebstahl):
Als Seniorenvertreter frage ich mich, wie Senior*innen – auch die in Alten- und Pflegeheimen wohnenden, die heute bereits schon in vielen Fällen nicht mehr über einen (aktuellen) Lichtbildausweis verfügen – sich dieser Möglichkeit des des elektronischen Lichtausweises bedienen sollen ?
Diese Senior*innen werden heute bereits durch eine Vielzahl von elektronischen Funktionsmöglichkeiten (ehealth, digitale Einkaufs- und Zahlungswege, usw.) ausgeschlossen.
Sehr verwirrend das ganze Procedere.
Eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung wäre hilfreich.
Benutzerfreundlich sieht anders aus.
Bezweifle, dass das komplizierte Verfahren einen flächendeckenden Erfolg zeitigen wird.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es zum Beispiel hier: