Die neue EU-Verordnung über digitale Dienste, der sogenannte Digital Services Act, zielt darauf ab, Internetkonzerne stärker zu regulieren. Das Gesetz schafft Maßnahmen gegen illegale Produkte, Dienstleistungen und Inhalte im Internet. Nach der Verabschiedung im EU-Parlament steht jetzt die Auseinandersetzung der EU-Mitgliedstaaten bevor. In diesem Artikel der Serie #ExplainIT erfahren Sie mehr zu dem Gesetzesvorschlag.
Jagd auf illegale und schädliche Netz-Inhalte
Der Digital Services Act ist Teil der EU-Strategie zur Eindämmung der Marktmacht großer Internetunternehmen und soll 2023 in Kraft treten. Das Gesetz will für mehr Sicherheit und Verantwortung im Internet sorgen. Dafür werden Internet-Plattformen wie Facebook oder Twitter dazu verpflichtet, illegale Inhalte schneller zu löschen.
Neben der Bekämpfung verbotener Inhalte steht auch die Kontrolle schädlicher Nachrichten, Bilder oder Videos, die beispielsweise Gewalt und Hass zeigen, im Vordergrund. Außerdem sollen Internetkonzerne in Zukunft gegen Fake News strenger vorgehen. Was Fake News sind, können Sie in unserem #ExplainIT-Beitrag zu dem Thema nachlesen.
Neben den sozialen Medien nimmt das Gesetz auch Online-Handel-Plattformen in den Blick. Damit will das Gesetz effektiver gegen den Verkauf verbotener und schädlicher Produkte vorgehen.
Mehr Pflichten für Internetkonzerne
Neben der Löschung illegaler und schädlicher Inhalte sieht der Digital Services Act eine Vielfalt weiterer Pflichten, Vorschriften und Maßnahmen für digitale Plattformen vor. Die Unternehmen werden etwa zu mehr Transparenz verpflichtet. Dazu gehört, dass in Zukunft offengelegt wird, wie die Algorithmen zur Auswahl der angezeigten Inhalte funktionieren. Das betrifft vor allem die Verbreitung von Werbung über digitale Plattformen.
Zukünftig soll auch der Zugang für die Forschung zu wichtigen Daten erleichtert werden. Damit wird es möglich sein, dass gesellschaftliche Bewegungen, die ihren Ursprung in sozialen Netzen haben, besser verstanden werden können.
Das Gesetz soll aber auch die Verfolgung von Straftaten im Netz vereinfachen. Dafür sind Maßnahmen für eine erleichterte Kooperation mit den Behörden geplant. Beim Verstoß gegen die neuen Vorgaben drohen den Plattformen empfindliche Geldstrafen.
Wahrung von Meinungsfreiheit im Netz – Digital Service Act als Gefahr?
Aufgrund möglicher Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit gibt es gegen den Gesetzesvorschlag Kritik. Die finale Entscheidung über die Löschung von Inhalten liegt bei den digitalen Plattformen. Daher wird befürchtet, dass kontroverse aber grundsätzlich legale Inhalte ebenfalls gelöscht werden könnten. Dies ist gerade in weniger demokratischen Ländern, in denen vonseiten der Regierung Druck auf Plattformen ausgeübt werden könnte, problematisch.
Transparente Meldeverfahren und die verpflichtende Mitteilung über die Löschung von Inhalten an Nutzerinnen und Nutzer sollen diesem Risiko entgegenwirken. Auch eine Anfechtung der Löschung soll möglich sein. Nichtsdestotrotz bleibt es für die Plattformen möglich, die Prozesse zum Umgang mit schwierigen Inhalten ausschließlich über ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln. Im Gesetzesvorschlag gibt es dazu keine genaueren Vorgaben.
EU-Gesetz mit bayerischer Beteiligung
Nachdem das Gesetz vom EU-Parlament angenommen wurde, gehen jetzt die Verhandlungen der EU-Mitgliedstaaten los. Deutschland hat hier nochmal die Möglichkeit, Änderungen am Gesetzesvorschlag anzuregen. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach begrüßt das Vorhaben, stellt aber ergänzend klare Forderungen:
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