Die meisten Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich für das Lastschriftverfahren zur Bezahlung von Steuern und Gebühren, die regelmäßig anfallen. Denn dann erfolgen die Zahlungen pünktlich. Mahngebühren, Verzugszinsen und sonstiger Ärger bleiben aus. Für die Münchner Stadtverwaltung verarbeitet die Stadtkämmerei rund 35.000 solcher SEPA-Mandate pro Jahr. Dabei geht es beispielsweise um Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer oder auch KITA-Gebühren. Nun wurde der E-Payment-Service ausgebaut.
SEPA – was bedeutet das Kürzel?
SEPA haben vermutlich alle schon mal gehört. Aber was heißt das eigentlich?
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“, also „Einheitlicher Europäischer Zahlungsraum“. Darin haben sich 34 europäische Staaten einschließlich Deutschland auf einheitliche bargeldlose Prozesse geeinigt. Mit einem „SEPA-Mandat“ erteilen Zahlungspflichtige die Genehmigung, regelmäßig anfallende Zahlungen für einen bestimmten Zweck vom eigenen Konto einzuziehen.
Vollintegrierter E-Payment-Prozess für das SEPA-Mandat
Um der Stadtverwaltung ein solches Mandat zu erteilen, musste man bisher ein Formular herunterladen, ausdrucken und per Post verschicken. Diese Möglichkeit bleibt bestehen. Doch alternativ kann man seine Daten jetzt direkt am PC oder Smartphone eingeben.
Das elektronische SEPA-Mandat als E-Payment-Service bedeutet nicht nur für die Kundinnen und Kunden eine Erleichterung, sondern auch hinter den Kulissen. Denn die Abwicklung der elektronisch erteilten Einzugsermächtigungen gehört zu jenen Prozessen in der Stadtverwaltung, die bereits voll digitalisiert sind. Verknüpfung mit SAP inklusive.
Steigendes Interesse an E-Payment
Nach Beobachtung der Stadtkämmerei steigt das Interesse an E-Payment-Services stetig. Allein von 2018 auf 2019 wuchs die Anzahl von Online-Bezahlvorgängen um 50 Prozent auf über 81.000. Die folgende Grafik zeigt deren Verteilung auf die verschiedenen Adressaten Standesamt, Einwohnermeldeamt (EWO), Stadtbibliotheken, Sozialreferat (SOZ) sowie Abmeldungen und Wiederzulassungen von Fahrzeugen übers Internet (iKFZ).

GiroCode als weitere Optimierung im E-Payment
Das GiroCode-Verfahren wurde bereits im Mai 2018 neu eingeführt: Man scannt den QR-Code auf Rechnung oder Mahnung mit einer mobilen Banking-App oder am Selbstbedienungsterminal der Bank. Damit werden alle Daten automatisch in das Überweisungsformular übertragen.
Auch dieses Angebot des E-Payments kam gut an. Die Nutzung hat sich in den ersten beiden Jahren bereits verdreifacht.
Kundinnen und Kunden, die eine Banking-App verwenden und das Verfahren bisher noch nicht eingesetzt haben, können es erst mal testen.
Beim Scannen des hier abgebildeten QR-Codes mithilfe eines Scanners an Automaten oder in einer Banking-App, startet bei den meisten Anwendungen ein Vorgang, mit dem man einen Euro an eine Stiftung für Münchner Kinder spenden kann.
Erleichterung für neue E-Payment-Verfahren
Der nächste große Schritt im E-Payment geschieht zunächst intern. Wie so oft in der Digitalisierung von großen Unternehmen und Institutionen geht es erst einmal um Vereinheitlichung. Während es bisher viele verteilte Bezahlprozesse in der Stadtverwaltung gibt, lässt die Stadtkämmerei nun eine zentrale „PayPage“ programmieren.
Ist diese „Bezahlseite“ einmal etabliert, können die vorhandenen Bezahlprozesse nach und nach auf die neue Plattform migrieren. Christoph Frey, Stadtkämmerer der Landeshauptstadt München:
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