IT-Services der Stadt vorantreiben – Stufe 2a des Projekts E- und Open-Government

9. März 2017
Ein Beitrag von Dr. Stefan Döring
Am 30. Dezember 2015 trat das bayerische E-Government-Gesetz des Freistaats Bayern, kurz BayEGovG, in Kraft. Dieses verpflichtet die Gemeinden Bayerns dazu, ihre Dienste online zur Verfügung zu stellen.

Die gute Nachricht ist, dass zukünftig bei einer Antragstellung die erforderliche Unterschrift elektronisch ersetzt werden kann. Weiterhin fördert das Gesetz die Möglichkeit für behördliche Zusammenarbeit im Bereich E-Government.

Eine Herausforderung ist, die Ziele des neuen Gesetzes zeitgerecht umzusetzen. Das BayEGovG sieht hier einen Zeitplan bis spätestens 2020 vor. Für einige Dienste ist eine Umsetzung bereits deutlich früher festgelegt:

  • Art. 2 BayEGovG schafft ab 01. Juli 2016 ein Recht für Bürger auf elektronische Kommunikation mit Behörden.
  • Art. 6 BayEGovG enthält Regelungen zur Gewährleistung eines grundsätzlich medienbruchfreien elektronischen Verwaltungsverfahrens unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Dies beinhaltet u. a. das behördliche Formulare ab 01. Juli 2017 über das Internet abrufbar sein sollen.
  • Für bestimmte Fälle müssen öffentliche Auftraggeber ab dem 27. November 2019 zudem elektronische Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten können (Art. 5 Abs. 2 BayEGovG).

Die Erfüllung dieser gesetzlichen Forderung wird die Landeshauptstadt München voraussichtlich für viele Jahre beschäftigen und erfordert eine Anpassung der bisherigen Planung. Daher wurde der Beschluss zum E- und Open-Government – Stufe 2a eingebracht.

E- und Open-Government – Was bisher war . . .

Planungsstufen des eoGov-Projekts als Grafik

2013 startete das eoGov-Projekt Stufe 1. Es folgte 2014 der Beschluss zu Stufe 2 mit dem Auftrag des Stadtrates, eine Bürgerbefragung durchzuführen. Die bisherigen Beschlüsse finden Sie unter https://muenchen.digital/eogovernment/.

Das Ergebnis dieser Onlinebefragung der Münchner Bürger unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit des E-Governments. Zudem entsprachen die Ergebnisse der bisherigen Einschätzung des eoGov-Teams, dass vor allem die Auffindbarkeit aber auch die Bekanntheit der elektronischen Dienste zu optimieren sind.

Die aktuelle eoGov-Architektur der Stufen 1 und 2 gliedert sich in drei Säulen:

  • EoGov-Dienste wie beispielsweise die Bestellung eines Familienpasses
  • Diese Dienste werden über EoGov-Basiskomponenten online bereitgestellt. Die wohl für die Bürger bekanntesten Elemente sind das Online-Service-Portal und die Bürgerterminals, die sich im KVR, in der Führerscheinstelle sowie im Planungsreferat befinden.
  • Diese werden wiederum von verschiedenen Anbietern und unterschiedlichen Technologien bereit gestellt.
Darstellung der eoGovernment Architektur

eoGov-Architektur der LHM – Ist-Zustand

. . . und bald sein wird

Der Beschluss 2a zeigt auf, welche zentralen Herausforderungen beim Thema E- und Open Government bis 2018 bearbeitet werden:

  • Bayern-Portal und neue eoGov-Architektur
    Der Freistatt Bayern stellt den Kommunen das seit 2015 bestehende BayernPortal zur Verfügung. Dieses wird das bisherige Online-Service-Portal ersetzen. Allerdings bedingt dies eine Neugestaltung der eoGov-Architektur. Neben der Realisierung einer Nutzung des BayernPortals werden dazu Konzepte zur mobilen Darstellung und Nutzung, zur einheitlichen Bedienung und zur besseren Auffindbarkeit der eoGov-Dienste sowie zur Integration bestehender Komponenten erarbeitet.
  • Strategisches Umsetzungskonzept Die Referate und Eigenbetriebe erhalten mit dem Umsetzungskonzept die Möglichkeit, die gesetzlich geforderten Maßnahmen zeitgesteuert einzubringen. Diese werden dann priorisiert und beplant. Die IT-Strategie und die Ergebnisse der Bürgerbefragung bilden dabei eine Klammer. Das strategische Umsetzungskonzept ist zudem Grundlage für die Ableitung weiterer notwendiger eoGov-Basiskomponenten und damit für den Ausbau und die Weiterentwicklung der eoGov-Architektur.
  • Neue Dienste
    Dieses Handlungsfeld umfasst den Ausbau und die Weiterentwicklung des elektronischen Leistungsangebots für Bürger, für Partner im behördlichen Bereich und für die Wirtschaft. Dazu gehört u.a. das Anliegenmanagement. Die ersten Apps in dieser Richtung existieren bereits mit den Diensten „Bei Anruf Licht“, „Spielen in der Stadt“ und „Störmeldung über Brunnen und geschädigte Denkmäler“. Um Anliegen, Hinweise und Wünsche der Bürger schneller aufzunehmen, will die Landeshauptstadt München in einem weiteren Schritt den Einsatz einer umfassenden Anliegenmanagement-Lösung in Form einer referatsübergreifenden Plattform zur Verwaltung und Bearbeitung der Meldungen prüfen. Zudem nimmt der Bedarf der Stadt zu, mit externen Personen oder Unternehmen große Daten auszutauschen. Dazu soll eine Datenbereitstellungsplattform errichtet werden.
  • Neue Basiskomponenten
    Die eoGov-Basiskomponenten werden ausgebaut und weiterentwickelt. So soll die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) genutzt werden, um beispielsweise bei der Abgabe von Erklärungen oder Anträgen eine vorgesehene Schriftform durch die elektronische Form zu ersetzen. Die Bürgerterminals sollen zudem in großer Anzahl im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden.
  • Stadtweite Verankerung von E-Government
    Maßnahmen im Rahmen dieses Handlungsfeldes sind unter anderem die weitere Etablierung der sicheren Kommunikation über De-Mail und die Konzeption eines Supports für Nutzer der eoGov-Angebote.
  • Öffentlichkeitsarbeit
    Bekanntheit und Auffindbarkeit der Dienste sollen durch geeignete Marketingmaßnahmen gesteigert werden. Wichtig ist aber auch ein Erwartungsmanagement bezüglich Rahmenbedingungen und Machbarkeit.

Der Stadtrat hat dem Beschluss zugestimmt und damit die Weichen für den weiteren Ausbau des E- und Open-Governments der Landeshaupt München im Einklang mit der neuen Gesetzgebung gestellt. Ende 2017 wird dann Stufe 3 des Projektes E- und Open-Government folgen.

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Co-Autoren­schaft:
Maximilian Strasser,
Auszubildender 2. Qualifikations­ebene