Gesucht: Geben Sie der neuen Online-Plattform Münchens einen Namen!

2. Juli 2021
Ein Beitrag von Judith Blumenschein

Ab September können Münchnerinnen und Münchner auf einer neuen Online-Plattform mit ihrer Meldung unsere Stadt sauber und attraktiv halten. Doch wie soll diese Online-Plattform heißen? Sie sind gefragt: Wir freuen uns auf Ihre Namensvorschläge!

Unsere Stadt gemeinsam besser machen

Die bayerische Landeshauptstadt gehört zu den saubersten und sichersten Städten Deutschlands. Damit das auch so bleibt, sind unsere Beschäftigten täglich für Sie im Einsatz: Abfälle werden beseitigt, Schäden repariert und Verschmutzungen entfernt.

Aber München ist eben auch eine Großstadt. Und das bedeutet: Sie ist zu groß, als dass immer alles sofort auffallen würde. So bleibt beispielsweise gerade der Defekt an ihrer Lieblings-Parkbank zunächst unentdeckt, bis er bei der nächsten Routinekontrolle bemerkt wird.

Die Unterstützung der Münchnerinnen und Münchner bei der Entdeckung von Schäden und Verschmutzungen ist bei der Stadt gerne gesehen. Mit den Kampagnen „Rein. Und Sauber.“ und „Bei Anruf Licht!“ können schon seit mehreren Jahren Meldungen rund um das Münchner Stadtbild eingereicht werden.

Nun gibt es etwas Neues: Eine zentrale Online-Plattform für diese und noch viel mehr Meldungen.

Beschädigte Parkbank auf dem Online-Portal melden

Eine defekte Bank kann über die neue Online-Plattform gemeldet werden, Quelle: IT-Referat München

Digital und mobil für ein sauberes und sicheres München

Ab September veröffentlicht die Stadtverwaltung München nun eine zentrale Online-Plattform, auf der viele verschiedene Anliegen rund ums Münchner Stadtbild gemeldet werden können.

Und so geht es: Einfach den überfüllten Mülleimer oder die kaputte Bank fotografieren und die Meldung mitsamt einer kurzen Beschreibung des Anliegens sowie des Ortes online einreichen. Die Online-Plattform ist dabei ganz einfach per Smartphone zu bedienen. Die zuständige Stelle der Stadtverwaltung nimmt Ihren Hinweis entgegen und kümmert sich um die Erledigung. Natürlich gibt es dann eine Rückmeldung, was aus Ihrer Meldung geworden ist.

Was jetzt noch fehlt, ist ein Name für die neue Online-Plattform.

Wir suchen einen Namen für unsere neue Online-Plattform!

Screenshot der zukünftigen Online-Plattform, Quelle: IT-Referat München

Ihre Namensvorschläge sind gefragt!

Für den Start der neuen Online-Plattform fehlt jetzt nur noch ein einfacher und einprägsamer Name. Nutzen werden die Plattform künftig die Münchner Bürgerinnen und Bürger – es liegt also nahe, Sie auch bei der Namensgebung miteinzubeziehen!

Haben Sie eine gute Idee, wie die neue Plattform heißen könnte? Dann her damit! Wir freuen uns auf außergewöhnliche und mutige Ideen. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf!

Ein paar kleine Rahmenbedingungen haben wir allerdings:

Welche Vorgaben gibt es?

  • In der Kürze liegt bekanntlich die Würze. Der Namensvorschlag sollte daher maximal 20 Zeichen – inklusive Leerzeichen – umfassen.
  • Ihr Vorschlag sollte einfach zu merken sein.
  • Der Name der Online-Plattform kann aus einer Folge von Wörtern und Zeichen bestehen.
  • Natürlich ist ein Bezug zur Zielsetzung der neuen Plattform erforderlich.
  • Außerdem sollte Ihr Vorschlag bestenfalls einen lokalen Bezug haben – dies ist aber nicht zwingend.
  • Der Name sollte einfach zu lesen und auszusprechen sein und sich vor allem für den zukünftigen Internetlink der Online-Plattform aber auch für Plakate und Flyer eignen.
  • Mit der Teilnahme überlassen Sie der Landeshauptstadt München sämtliche Nutzungsrechte am Namen – ohne Einschränkungen.

Wer kann einen Vorschlag einreichen?

  • Bürgerinnen und Bürger, Vereine sowie Kreativschaffende aus München können einen Namensvorschlag einreichen.
  • Die Einreichung muss durch eine Einzelperson erfolgen.
  • Die einreichende Person muss aus München kommen und volljährig sein.
  • Pro Person ist nur ein Namensvorschlag zulässig.

Wie reiche ich meinen Vorschlag ein?

  • Senden Sie uns eine E-Mail an namensvorschlaege@muenchen.de mit Ihrem Namensvorschlag für die Online-Plattform und Ihrem vollständigen Namen.
  • Einsendeschluss ist der 21. Juli 2021.

Wie wird der Name ausgewählt?

  • Die Jury besteht aus dem Team E- und Open-Government & Smart City des IT-Referats.
  • Hier werden die eingereichten Vorschläge anhand der oben genannten Kriterien auf ihre Eignung überprüft.
  • Die so identifizierten Favoriten werden den Führungskräften der Leitungsebene des IT-Referates zur Entscheidung vorgelegt.
  • Der neue Name wird im September 2021 hier auf muenchen.digital bekannt gegeben.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir bedanken uns mit einem #Muenchen.Digital.Erleben. – Paket

Der Namensgeberin oder dem Namensgeber für die Online-Plattform winkt natürlich Ruhm und Ehre. Schließlich kann nicht jede oder jeder von sich behaupten, einer Plattform der Landeshauptstadt München den Namen gegeben zu haben. Und dann prangt dieser auch noch ganz groß auf der Seite!

Dennoch gibt es auch ein kleines Dankeschön für’s Mitmachen: Unter allen Einreichungen werden zehn unserer legendären #MuenchenDigitalErleben-Pakete mit Artikeln rund um das moderne Großstadtleben verlost.

Also jetzt mitmachen! Wir freuen uns auf Ihre Ideen für den Namen unserer neuen Online-Plattform!

Informationen zum Datenschutz

Verantwortlich für den Namenswettbewerb und für die damit verbundene Datenverarbeitung ist die Landeshauptstadt München, IT-Referat, E- und Open Government & Smart City, Agnes-Pockels-Bogen 21, 80992 München, support.eogov@muenchen.de.

Daten wie Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse, die in der E-Mail gemeinsam mit dem Namensvorschlag angegeben werden, werden zur Durchführung des Namenswettbewerbs sowie im Rahmen der Verlosung benötigt. Diese Daten werden bis zum Abschluss und zur Auswertung des Wettbewerbs gespeichert. Der Name der Person, die den ausgewählten Namensvorschlag eingereicht hat, wird aus Dokumentationsgründen nicht gelöscht. Geben Sie weitere Daten an (ungefragte Datenübermittlung), werden diese gelöscht.

Der ausgewählte Namensvorschlag wird veröffentlicht. Der Name der Person, die ihn eingereicht hat, wird jedoch nur nach vorheriger Absprache veröffentlicht. Wird die Zustimmung dazu verwehrt, erfolgt keine namentliche Nennung.

Die Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt München ist erreichbar unter: Landeshauptstadt München, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Sendlinger Straße 1, 80331 München, datenschutz@muenchen.de.

UPDATE: Das Ergebnis finden Sie in diesem Beitrag.

Kommentare (8)


  1. Ist der tolle Name jetzt “Mach München besser!” ?

    Die Seite könnte ja jetzt das Ergebnis des Wettbewerbs mit darstellen ….. [ich habe jetzt in den Online-Services gesucht]

    Antworten
  2. Hallo,
    wenn nun mehr Bürgermeldungen über Mängel im Stadtbild eingehen und diesen auch abgeholfen werden soll sowie eine Weiterleitung von der Plattform zur zuständigen Stelle geht und von dort auch eine Rückmeldung erfolgen soll: Wird dann auch das dafür notwendige zusätzliche Personal eingestellt?

    Antworten
    • Danke für Ihre Nachfrage!
      Wir gehen nicht davon aus, dass das Meldevolumen durch die Einführung der neuen Plattform steigt. Die Stadt München bietet bereits seit vielen Jahren online und per Telefon Kanäle, über die Meldungen eingereicht werden können. D. h. wir konsolidieren diese nun auf einer Plattform. Ziel ist es, durch Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Meldeprozess für mehr Transparenz und Akzeptanz der Arbeit der Stadtverwaltung zu sorgen.
      Zusätzliches Personal muss bei der Stadt durch den Stadtrat genehmigt werden. Durch die immensen Ausgaben während der Corona-Pandemie stehen Bund, Ländern und Kommunen für das kommende Jahr leider nur begrenzte Mittel zur Verfügung.

      Viele Grüße

      Antworten
  3. Ist eine Namenseinreichung auch für Bürger*innen aus dem Landkreis erlaubt? (In diesem spez. Fall geht es um Ismaning und Starnberg).

    Antworten
    • Ja klar, wir freuen uns auf Ihren Vorschlag!

      Antworten
  4. Warum nur Volljährige? Bei so einem Thema?

    Antworten
    • Danke für Ihre Nachfrage!
      Weil wir sonst das schriftliche Einverständnis der Eltern bräuchten. Aber natürlich dürfen Eltern für ihre Kinder einen Vorschlag einreichen.
      Viele Grüße, Stefan Döring

      Antworten

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Judith Blumenschein - E- und Open-Government & Smart City im IT-Referat
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