Erpressermails: Anzeigen, um andere zu schützen

28. August 2019
Ein Beitrag von Dr. Stefan Döring
Immer wieder sind sie im Umlauf: Erpressermails. Vielleicht haben Sie auch schon einmal eine solche bekommen? Die Empfehlung, wenn Sie darauf reingefallen sein sollten, ist eindeutig: Hilfe suchen und Anzeige erstatten. Aber sollten Sie Erpressermails auch anzeigen, wenn Ihnen gar kein Schaden entstanden ist? Wir sind der Frage nachgegangen.

Eine Kollegin von uns hat vor kurzem eine Erpressermail mit folgendem Inhalt erhalten:

Screenshot einer Erpressermail

Auszug Erpressermail

Sie erzählte davon und es kam zu einer Diskussion: Hätte sie diese Mail anzeigen sollen? Wir waren uns nicht ganz einig. Daher sind wir der Sache auf den Grund gegangen.

Auskunft bei der Münchner Polizei

Wir starteten mit einem Anruf bei der Pressestelle der Münchner Polizei. Am Telefon bejahte man unsere Frage und gab uns die Empfehlung, die Erpressermail bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Dort würde sie geprüft.

Soweit so gut. Es handelte sich allerdings um eine Mail, die ganz offensichtlich in Massen versendet wurde. Würde die Dienststelle nicht erst einmal lahmgelegt werden, wenn die vielen hundert Adressaten gleichzeitig Anzeige erstatten würden?

Wir entschieden uns daher direkt bei einer Münchner Polizeiinspektion anzurufen. Unser Ansprechpartner erklärte, man könne diese Mails natürlich grundsätzlich anzeigen. In der Regel würden das aber nur Betroffene tun, die sehr persönlich angesprochen oder bereits tatsächlich geschädigt wurden.

Okay, im Falle unserer offensichtlichen Massenmail bedeutet das also ein “Kann” und kein “Muss” in Bezug auf eine Anzeige.

Staatsanwaltschaft: Möglichst viele Fälle auswerten

Da stellten sich uns gleich die nächsten Fragen: Ist es möglich, anhand der Epressermails die Täterin oder den Täter zu fassen? Das würde unbedingt für eine Anzeige sprechen. Wie erfolgreich sind solche Ermittlungen?

Bei der Suche nach einer Antwort sprachen wir mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Denn dort ist seit 2015 bayernweit die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) angesiedelt. In Zusammenarbeit mit der bayerischen Polizei, dem Bundeskriminalamt und internationalen Partnerorganisationen ermittelt sie im Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Ihr Sprecher, Oberstaatsanwalt Thomas Goger, zeigt sich als leidenschaftlicher Befürworter einer Anzeige, wenn man Erpressermails erhält:

Wir raten ausdrücklich, in solchen Fällen Anzeige zu erstatten. Gerade bei Massenphänomenen ist es wichtig, möglichst viele Fälle auszuwerten. Um die entscheidenden Hinweise zu finden, die zu einer Identifizierung der Täter führen können.

Tatsächlich kann seine Dienststelle bereits in einem ganz ähnlichen Fall auf eine Erfolgsgeschichte verweisen: Ein 17-jähriger wurde mit Hilfe von E-Mail-Auswertungen ermittelt. Dem jugendlichen Erpresser konnten diese und sogar weitere Straftaten zur Last gelegt werden. Thomas Goger erklärt in diesem Zusammenhang, welche Chance in Anzeigen steckt:

Trotz intensiver Verschleierung wurde hier ein Tatverdächtiger ermittelt. Ob dies auch gelungen wäre, wenn alle 3.200 betroffenen Personen nichts unternommen hätten, ist fraglich.“

Wir wagen einen Versuch: Erpressermail „Lebensmittelvergiftung“

Da spricht offensichtlich einiges für einen Anzeige. Wir machten den Selbstversuch: Nachdem ein Mitglied unseres Redaktionsteams eine neue Erpressermail erhalten hatte, schickten wir diese nach Bamberg.

Erpressermail Lebensmittelvergiftung

Screenshot einer Erpressermail “Lebensmittelvergiftung”

Die Story hinter dieser Erpressermail: Absender Michael Haspel (alias Harland Washington) hat in unserem Lokal gespeist. Dabei hat seine Frau eine Lebensmittelvergiftung erlitten. Deshalb bereitet der Anwalt des Absenders jetzt eine Klage vor. Aber, so das Angebot, man könne das ja auch „unter uns“ regeln.

Natürlich besitzt unser Kollege kein Lokal. Er wäre nicht darauf hereingefallen. Aber für Restaurantbesitzerinnen und -besitzer ist dieses Szenario durchaus bedrohlich.

Analyse-Objekt E-Mail-Header

Interessant bei der Analyse krimineller Mails ist vor allem der Header. Das ist ein Quelltext, den man beispielsweise in Outlook 2010 unter „Internetkopfzeilen“ im Bereich Eigenschaften findet. Diesem Header können die Ermittlerinnen und Ermittler wesentliche Informationen zur Quelle der Erpressermail entnehmen.

Ein Bildschirmfoto hilft damit also nicht bei den Ermittlungen. Und auch bei Weiterleitung der Erpressermail gehen diese Informationen verloren. Wichtig ist also die Originalmail bei einer Anzeige.

In unserem Fall hat trotz Headerkopie und engagierten Nachforschungen unsere Anzeige leider nicht zum Erfolg geführt. Aber trotzdem: Solche Erpressermails bei den Ermittlungsbehörden anzuzeigen, gibt ein gutes Gefühl.

Online-Anzeigen im Pilottest

Als Redaktionsteam für Digitalthemen treibt uns dennoch noch eine weitere Frage um: Können Erpressermails auch online angezeigt werden?

Das Ergebnis unserer Recherche dazu erscheint zunächst wenig erfreulich: Der Service zur Anzeigenerstattung Online in Bayern befindet sich auf einem Formularserver. Den erreicht man über einen Link in der rechten Spalte der Webseite der Polizei oder über einen privaten Anbieter – Anwaltswerbung inklusive. Melden kann man hier nur eine kleine Auswahl von Delikten wie Fahrraddiebstahl. Als einziger Fall von Internetkriminalität ist der Betrug mittels Online-Auktion aufgeführt.

Michael Siefener, stellvertretender Pressesprecher im Bayerischen Innenministerium, hat eine Erklärung für das scheinbar wenig ausgebaute Angebot im Netz: Es handelt sich um ein einjähriges Pilotprojekt. Dessen Auswertung steht derzeit noch aus.

Seiner Einschätzung nach sind Online-Anzeigen aber oft nicht die beste Lösung:

Wie auch in der „realen“ Welt müssen Spuren gesichert werden. Zudem ergeben sich aus den ersten Informationen oft Rückfragen, etwa zum Nutzungsverhalten oder zur Taktung der Mails. Mit Menschen zu interagieren sehen wir deshalb nach wie vor als sinnvoll und bürgerfreundlich an.“

Wie am Beispiel des Headers als wichtiges Indiz schon erläutert, ist diese Einschätzung nachvollziehbar: Es bedarf oft doch des persönlichen Kontaktes und der Auswertung der Original-Email.

Infrastruktur für Cybercrime-Anzeigen in Bayern

Für Qualität der Ermittlungen sorgt, so Michael Siefener, die dreistufige Struktur zur Bearbeitung von Cybercrime-Anzeigen in Bayern:

1. Schwerpunktsachbearbeitung Cybercrime in den Polizeiinspektionen für Standardfälle.

2. Kommissariate Cybercrime für qualifizierte Fälle, bei denen technisches Fachwissen im Spiel ist.

3. Das Dezernat Cybercrime im Bayerischen Landeskriminalamt für herausgehobene Fälle wie Erpressung von Unternehmen.

Unser Fazit: Im Zweifelsfall Erpressermails lieber anzeigen!

Natürlich bedeutet die Anzeige einer Erpressermail Aufwand. Gerade, wenn sie offensichtlich ein Massenphänomen ist und auf die eigene Situation so gar nicht zutrifft.

Aber wir haben gelernt, dass auch bei Massenmails individuelle Informationen oft hilfreich sind. Erfolge bei den Ermittlungen inklusive. Und vielleicht ist die Drohung der Mail für unsere Mitmenschen deutlich realer und unsere Anzeige hilft ihnen.

Interessant zur Orientierung in Zweifelsfällen scheint uns die neue Notruf-Hotline für Privatpersonen. Dort und auf den Beratungsseiten von Bund und Ländern gibt es zudem weitere nützliche Informationen.

Kommentare (2)


  1. “Abgegriffene” Adressbücher (oder gekaufte E-Mail Adressen), ein anonymer Transfer von Geld (Bitcoins) und v.a. die Nullkosten für den Versand von E-Mails… Da kann man schon mal einfach so 10.000 Mails am Tag verschicken, einer oder zwei werden dann schon darauf reinfallen. So lange E-Mails den Versender nichts kosten, werden wir wohl mit solchen Mails, aber auch mit dem nervigen Spam leben müssen. Bei 1-2 ct (zum Vergleich: eine Postkarte kostet aktuell 60 ct, ein normaler Brief 80 ct) pro Mail würde dies wohl ganz schnell deutlich weniger werden.

    Und noch ein Tipp: wenn man nicht skypet o.ä., dann kann man auch die Webcam am Laptop bzw. Tablet einfach mit einem Post-it o.ä. zukleben. Schon entfällt die Möglichkeit des “Ich habe eine Aufnahme von Ihnen, während Sie … machen”.

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  2. Sehr gute Darstellung – die Anzeigeerstattung ist also stets empfehlenswert.

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Co-Autoren­schaft:
Elisabeth Wagner,
Content Managerin