Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 2 BayEGovV
Das IT-Referat der Landeshauptstadt München ist bemüht, seine Website muenchen.digital im Einklang mit dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG), der Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) und der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://muenchen.digital inklusive aller ihrer Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Teilweise fehlende Alternativtexte für Bedienelemente.
- Teilweise fehlende Alternativtexte für Grafiken und Objekte.
- Videos haben teilweise keine Alternativtexte, Untertitel oder Volltext-Alternativen.
- Teilweise fehlende HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Zitate.
- Teilweise zu geringe Kontraste.
- Teilweise lassen sich Steuerungselemente nicht mit der Tastatur erreichen.
- Teilweise lassen sich bewegte Inhalte nicht abschalten.
- Teilweise fehlen Beschriftungen von Formularelementen.
Erklärung
Das IT-Referat der Landeshauptstadt München arbeitet beständig an der Verbesserung seines Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Webseite noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Die genannten nicht barrierefreihen Inhalte sind bekannt. Eine Auflistung und Erläuterungen der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts liegt vor. Die Anmerkungen und Hinweise werden aktuell abgearbeitet.
Alternative Zugangswege
Bitte machen Sie von unten genannter Kontaktmöglichkeit Gebrauch.
Evaluationsmethode
Methodik der Prüfung: Bewertung durch Dritte (Pfennigparade WKM GmbH, www.pfennigparade.de/webwerk)
Erstellungsdatum des Prüfberichtes: 1. April 2020
Eine neue Prüfung des Standes der Vereinbarkeit wird im Juni 2021 angestrebt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern:
Landeshauptstadt München
IT-Referat
RIT-I-A5 Team Digitale Kommunikation
Telefon: +49 89 233 782327
E-Mail: digital.news@muenchen.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über unsere Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Ihren Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern Maßnahmen erforderlich sind:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 5. Oktober 2020 erstellt und zuletzt am 10. Juni 2021 überprüft.