31. Mai 2022

Umtausch, Verlust, Diebstahl: Alle Anliegen zum Führerschein

In den kommenden Jahren steht eine Umtauschaktion für unbefristete Führerscheine an, seit einigen Wochen mit einem neuen Online-Formular.

Hintergrund der Umtauschaktion

In der EU gibt es rund 110 Führerschein-Formate und das sorgt bei Kontrollen immer wieder für Probleme. Hier soll die Umsetzung einer EU-Richtlinie bis 2033 Abhilfe schaffen. Sie stellt sicher, dass nach und nach alle in der EU ausgestellten Führerscheine ein einheitliches Muster aufweisen. Zudem sorgt die Beschränkung der Gültigkeitsdauer auf 15 Jahre für Aktualität von Namen und Lichtbild. Die Fälschungs­sicherheit wird erhöht.

Um die anstehende Umtauschaktion in geordnete Bahnen zu lenken, hat die Bundesregierung die Fristen gestaffelt. So sind die Inhaberinnen und Inhaber von Papier­führerscheinen abhängig von ihrem Geburtsjahr zwischen dem 19. Januar 2022 und Januar 2025 dran. Karten­führerscheine ohne Befristung, ausgestellt zwischen 1999 und 2013, müssen zwischen 2026 und 2033 erneuert werden. Wobei hier die Fristen vom Ausstellungsjahr des Führerscheins abhängig sind.

Auf der Informationsseite  des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, BMDV, gibt es barrierefreie Tabellen mit den Umtauschfristen. Zudem erfährt man noch einige beruhigende andere Informationen, etwa: Die Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen bleibt unabhängig vom fristgerechten Umtausch bestehen. Sie erlischt also nicht, auch wenn man die Frist überzieht! Allerdings besteht grundsätzlich die Pflicht, einen gültigen Führerschein zu haben und mit sich zu führen. Es gibt keine Gesundheits- oder sonstige Prüfungen.

Noch wichtiger für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 58: Ihre Frist, ursprünglich Januar 2022, wurde auf Wunsch der Innenminister­konferenz um ein halbes Jahr bis 19. Juli 2022 verlängert und es werden bis dahin auch keine Bußgelder fällig. Bei Bedarf kann man unabhängig vom Alter den Umtausch auch schon vorher erledigen. Weitere Informationen über Vorgehen und Hintergründe finden sich an vielen Stellen im Internet, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Onlineantrag zum Führerscheintausch

Wer bisher einen Papierführerschein in ein Kartenformat umtauschen wollte, musste den Antrag herunterladen, ausfüllen und per Post an die Führerscheinstelle schicken. Jetzt lässt sich dieser Schritt auch digital erledigen – mit allen Vorteilen von „Online“ wie etwa Schritt-für-Schritt-Anleitung beim Ausfüllen des Antrags.

Vor allem reduziert das Online-Verfahren die Nachfrageschleifen, weil eine Information oder ein Dokument fehlt. Denn der Onlineprozess verlangt automatisch nach den notwendigen Inputs:

  • Erforderlich ist ein aktuelles biometrisches Passbild, das ganz bestimmte Anforderungen erfüllt. (Siehe PDF unter „Formulare und Downloads“ auf muenchen.de.) Weitere Hilfe gibt es durch spezielle Apps für biometrische Selfies und bei professionellen Fotostudios.
  • Die Unterschrift kann man online als Bild hochladen.
  • Für den Fall, dass der Altführerschein nicht bei der Landeshauptstadt München ausgestellt wurde, erhält man die Information, dass man bei der Ausgabestelle eine Karteikartenabschrift anfordern muss.

Mit BayernID und nPA zum EU-Führerschein

Da ein Kartenführerschein eine hohe Sicherheitsstufe hat, benötigt man für den Online-Antrag

  • sowohl die persönliche BayernID wie auch
  • die elektronische Ausweisfunktion des neuen Personalausweises (nPA), des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Wie die Blogbeiträge hinter diesen Begriffen zeigen, zahlt sich der Aufwand bei weiteren Angelegenheiten aus. Die Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins lässt sich über die etablierten E-Payment-Optionen entrichten. Für das Abholen vereinbart man nach wie vor einen kurzen Besuch vor Ort. Das dient der endgültigen Verifizierung der antragstellenden Person. Zudem wird der alte Führerschein, den viele gerne behalten, ungültig gestempelt und man darf ihn wieder mitnehmen.

Weitere Einsatzoptionen für den neuen Onlineservice

Das neue Formular unterstützt, neben dem Umtausch in einen Kartenführerschein, bei einer ganzen Reihe weiterer Gründe, einen neuen Führerschein zu beantragen:

  • Diebstahl oder Verlust,
  • spezielle Berechtigungen wie B197 für Schaltgetriebe nach Ausbildung auf Automatik,
  • Änderung von Auflagen oder Einschränkungen wie Sehhilfe,
  • Namensänderung,
  • desolater Zustand des „alten Lappen”

Auch in diesen Fällen begleitet der Onlineservice zuverlässig durch den Antragsprozess.

Weitere Onlineangebote rund um den Führerschein sind bereits in Arbeit. Als nächstes stehen unter anderem der Führerschein-Erstantrag inklusive der Option für begleitetes Fahren ab 17 Jahren und die Erweiterung der Führerschein-Klassen auf der Agenda.

Ein Beitrag von:

Dr. Birgit Wenke,
Kreisverwaltungsreferat München, LHM

und

Elisabeth Wagner,
Content Managerin, IT-Referat