Die Zentrale Interne Meldestelle
Die Zentrale Interne Meldestelle der Stadt empfängt Hinweise von Beschäftigten der gesamten Stadtverwaltung sowie ihrer Eigenbetriebe. Die Meldekanäle stehen allen zur Verfügung, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen und Bußgeldtatbestände erlangt haben. Jeder Hinweis wird ernst genommen und gründlich geprüft.
Das elektronische Hinweissystem der Landeshauptstadt München ermöglicht die digitale und auf Wunsch anonyme Abgabe von Meldungen.
Grundlage ist die EU-Whistleblower-Richtlinie, die mit dem Hinweisgeberschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Einrichtung einer internen Meldestelle und regelt das Meldeverfahren, um hinweisgebende Personen bestmöglich zu schützen.