Zuschuss zum Kauf eines Computers für Senior*innen

Wie hoch ist der Zuschuss? Der Zuschuss beträgt 250 Euro je anspruchsberechtigter Person. Wo kann der Zuschuss beantragt werden? Sie können den Zuschuss bei der Sachbearbeitung für Freiwillige Leistungen in dem für Ihre Wohnadresse zuständigen Sozialbürgerhaus beantragen. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können im Amt für Wohnen und Migration bei ihrer zuständigen Sachbearbeitung nachfragen.

Zuschuss zum Kauf eines Computers für Senior*innen

  • Kostenloses Angebot
  • Angebot mit Anmeldung/Registrierung
  • Einzelangebot
  • Einrichtung/Angebotsort barrierefrei
  • Einrichtung/Angebotsort nicht barrierefrei
  • Zuschuss für Hardware
Einrichtung
im jeweiligen Sozialbürgerhaus
Zielgruppe
Senior*innen;
Zielgruppenkriterien
Münchner Senior*innen nach ihrem 60. Geburtstag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder einen München-Pass haben.
Mehrsprachigkeit
Sprachen: Dolmetscher nach Bedarf
Lagehinweis
Jeweils zuständiges Sozialbürgerhaus
Adresse
Telefon
089 233 96833